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Durch­füh­rung von Gesprä­chen mit Kin­dern als Zeu­gen elter­li­cher Gewalt und mit Kin­dern, die von phy­si­scher, psy­chi­scher und sexu­el­ler Miss­hand­lung betrof­fen sind.

Um sich aus ihrer Sprach­lo­sig­keit lösen zu kön­nen, brau­chen die betrof­fe­nen Kin­der von ihren Betreu­ungs­per­so­nen ein­deu­ti­ge Bot­schaf­ten:

  • Ich ken­ne das Pro­blem
  • Ich kann das Pro­blem benen­nen
  • Du darfst dar­über reden
  • Ich hel­fe dir dabei, dar­über zu reden und Wor­te dafür zu fin­den, was pas­siert ist.
  • Ich kann es ertra­gen, zu hören, was du erfah­ren hast
  • Wir wer­den zusam­men nach Lösun­gen suchen

Um sich äußern zu kön­nen, brau­chen die Kin­der die Bestä­ti­gung

  • dass alles, was sie sagen, akzep­tiert wird
  • dass ihre Erin­ne­rung und Wahr­neh­mung ernst genom­men und bestä­tigt wird
  • dass ihnen geglaubt wird
  • dass sie ihre eige­ne Spra­che fin­den dür­fen, um aus­zu­drü­cken, was pas­siert ist und wie sie das Gesche­he­ne erlebt haben
  • dass sie ihr eige­nes Tem­po fin­den kön­nen, mit dem sie sich der The­ma­tik nähern
  • dass die Ver­ant­wor­tung für die Über­grif­fe auf Sei­ten des Erwach­se­nen liegt
  • dass der Erwach­se­ne weiß, dass er etwas Ver­bo­te­nes macht
  • dass es kei­ne ver­bo­te­nen Gefüh­le gibt
  • dass sie alle Gefüh­le – posi­ti­ve wie nega­ti­ve- äußern dür­fen
  • dass Erwach­se­ne ins Ver­trau­en gezo­gen wer­den müs­sen, damit es geschützt wer­den kann

Kin­der brau­chen die Sicher­heit, dass die Betreu­er auf die Gren­zen der Kin­der ach­ten.