Workshop 2:
Durchführung von Gesprächen mit Kindern als Zeugen elterlicher Gewalt und mit Kindern, die von physischer, psychischer und sexueller Misshandlung betroffen sind.
Um sich aus ihrer Sprachlosigkeit lösen zu können, brauchen die betroffenen Kinder von ihren Betreuungspersonen eindeutige Botschaften:
- Ich kenne das Problem
- Ich kann das Problem benennen
- Du darfst darüber reden
- Ich helfe dir dabei, darüber zu reden und Worte dafür zu finden, was passiert ist.
- Ich kann es ertragen, zu hören, was du erfahren hast
- Wir werden zusammen nach Lösungen suchen
Um sich äußern zu können, brauchen die Kinder die Bestätigung
- dass alles, was sie sagen, akzeptiert wird
- dass ihre Erinnerung und Wahrnehmung ernst genommen und bestätigt wird
- dass ihnen geglaubt wird
- dass sie ihre eigene Sprache finden dürfen, um auszudrücken, was passiert ist und wie sie das Geschehene erlebt haben
- dass sie ihr eigenes Tempo finden können, mit dem sie sich der Thematik nähern
- dass die Verantwortung für die Übergriffe auf Seiten des Erwachsenen liegt
- dass der Erwachsene weiß, dass er etwas Verbotenes macht
- dass es keine verbotenen Gefühle gibt
- dass sie alle Gefühle – positive wie negative- äußern dürfen
- dass Erwachsene ins Vertrauen gezogen werden müssen, damit es geschützt werden kann
Kinder brauchen die Sicherheit, dass die Betreuer auf die Grenzen der Kinder achten.